Zumindest geträumt hat schon mal jeder davon. Man hat eine ganz tolle Domain und paar Wochen, Monate, Jahre später verkauft man diese Domaine um ein Zigfaches. Alles schön und gut, jedoch geht damit einher, dass hieraus Einnahmen entstehen die wohl auch steuerlich behandelt werden sollten.
Wenn jemand mit Domains gewerblich handelt, so ist die Sache klar – er/sie muss ein Gewerbe anmelden und die verkauften Domains versteuern, da Domains als Wirtschaftsgut betrachtet werden. RA Dr. Clemens Thiele sieht die Sache so:
Domains sind daher nach der hier vertretenen Auffassung im steuerlichen Sinn als selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter anzusehen schon aufgrund ihrer (einzelnen) Handelbarkeit im wirtschaftlichen Verkehr.
Wenn ein Gewerbetreibender eine Domain kauft so ist die Domain ein immaterielles Wirtschaftsgut und ist im AV (Anlagevermögen) als Aktivposition anzusetzen. Wenn der Gewerbetreibende die Domain jedoch registriert hat (von der NIC.at oder einer anderen Vergabestelle) so hat dieser die Domain sozusagen selbst geschaffen und die hierfür aufgebrachten Kosten (z. B. Registrierungskosten oder Eintragungskosten) können lediglich als Ausgabe in die GuV bzw. E/A-Rechnung fließen und in diesem Rahmen steuerlich geltend machen.
Wenn ein Privater eine privat erworbene und so auch genutzte Domain verkauft, so ist der Gewinn zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös grundsätzlich nicht steuerpflichtig! Schwer festzumachen ist, ob der Verkäufer der Domain den Verkauf als Privater oder als Gewerbetreibender durchführt. Das hängt vor allem davon ab, wie der Domainverkäufer sich nach außen gibt und ob aus diesem Verhalten der Eindruck geweckt wird, dass es sich beim Domainverkauf um eine gewerbliche Sache handelt. Ab wann nun eine gewerbliche Tätigkeit festgestellt wird, ist schwer zu sagen. Manche meinen, wenn der Domainverkauf auf einer Domainbörse (z. B. SEDO) zu finden ist, oder wenn die Anzahl der verkauften Domains eine bestimmte Zahl übersteigt (z. B. mehr als 30 verkaufte Domains pro Jahr).
Grundsätzlich ist der Private bei einem privaten Domainverkauf also nicht steuerpflichtig. Eine Ausnahme ist jedoch, wenn die Domain innerhalb eines Jahres verkauft wird, denn hier ist die Domain wohl eine Spekulation gewesen und somit ist Spekulationssteuer zu zahlen. Hier wiederum nur, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von € 440,- pro Jahr überstiegen wird.
Falls eine Domain nur vermietet bzw. verpachtet wird, so muss die vermietende bzw. verpachtende Person darauf achten, dass sie die Erlöse daraus als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung angibt.
Wer mehr über die steuerliche Behandlung beim Verkauf von Internet-Domains wissen möchte, der ist mit dem PDF von Herrn Rechtsanwalt Dr. Clemens Thiele von Eurolawyer.at sehr gut bedient. Dieses steht zum kostenfreien Download hier zur Verfügung.
Wer sich für die deutsche – und teilweise internattionale – steuerliche Sichtweise interessiert – die ja der österreichischen nicht ganz unähnlich ist – wird fündig unter http://www.domain-besteuerung.de sowie unter http://www.domainrat.info.